Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Jochen Markgraf PDF Drucken E-Mail

IURRATIO zu Gast bei Glade Michel Wirtz – Corporate & Competition – in Düsseldorf, in Iurratio 2009, Heft 1, S. 22 ff.

Das Ziel von IURRATIO besteht darin, Nachwuchsforderung zu betreiben. Aus diesem Grunde sind die Chefredakteure, Alexander Otto und Sonke Volker, nach Düsseldorf gereist, um Dr. Jochen Markgraf zu interviewen, der in der Boutique „Glade Michel Wirtz“ in Düsseldorf tätig ist. Die Sozietät setzt sich intensiv für die Forderung junger Juristinnen und Juristen ein.

IURRATIO: Das Ziel der Nachwuchsforderung steht bei uns an erster Stelle. Was verstehen Sie unter gutem Nachwuchs? Welche Fähigkeiten sollte ein junger Jurist heutzutage haben?
▶ MARKGRAF: Unter gutem Nachwuchs verstehen wir Studenten, Referendare oder Berufsanfänger, die Spaß an der juristischen Arbeit haben, gerne im Team arbeiten, sich vertieft mit juristischen Fragestellungen auseinander setzen können und exzellente Fähigkeiten sowohl auf der „Kurz“-, als auch auf der „Langstrecke“ mitbringen. Dabei ist natürlich zunächst Grundvoraussetzung, dass das juristische Handwerk gut beherrscht wird. Daneben treten zahlreiche Fähigkeiten, die ein junger Jurist mitbringen muss. So ist man von der Uni und von großen Teilen des Referendariats zumeist nur gewohnt, einzelne juristische Problem- und Fragestellungen isoliert zu prüfen und zu bearbeiten. Dies reicht für die Praxis alleine jedoch nicht aus. Denn hier bestehen oftmals die eigentlichen Schwierigkeiten darin, die Ergebnisse der Einzelprüfungen in das Gesamtprojekt einzubinden, eine passende Losung und Strategie fur den Mandanten zu erarbeiten oder auch das Ergebnis fur den juristischen Laien verständlich zu Papier zu bringen. Ein junger Jurist sollte daher auch die Fähigkeit mitbringen, sich in diese Bereiche schnell einzuarbeiten. Zuletzt spielen aus meiner Sicht auch die sozialen Fähigkeiten eine große Bedeutung. Dies gilt sowohl für die tägliche Arbeit im Team als auch für den Kontakt mit Kollegen, Mandanten und Gegnern.
In der Referendarausbildung merkt man im Regelfall recht schnell, wo die einzelnen Referendare ihre Starken haben, d.h. ob sie beispielsweise schnell Zugang zu den verschiedenen juristischen Themen finden. Eine zweite Frage ist dann aber immer, ob die Kollegen auch den langen Atem haben und die Lust mitbringen, diese Themen immer wieder zu vertiefen, zu verfeinern und zu bearbeiten. Diese Frage ist auch deshalb von Bedeutung, da die Arbeit durchaus zeitaufwändig sein kann und folglich im Wesentlichen den Bereich der „Langstrecke“ betrifft.

IURRATIO: Gilt da das Klischee, das insbesondere auch Groskanzleien nachhängt, wonach man kaum noch über Freizeit verfügt und man von morgens bis abends und teilweise bis in die Nacht hinein arbeiten muss, oder können Sie diese Annahme bestreiten?
▶ MARKGRAF: Dass man des Öfteren bis tief in die Nacht oder auch am Wochenende arbeiten muss, kann man nicht bestreiten. Das gilt insbesondere im Projektgeschäft, wo es diese „besagten Nächte“ kurz vor dem Signing oder Closing einer Unternehmenstransaktion immer wieder gibt. Aber es macht Spaß, im Team verschiedene Probleme gemeinsam zu bearbeiten und die passenden Losungen zu den rechtlichen Problemen zu finden. Wie in jedem Beruf gibt es auch im Anwaltsberuf immer mal ruhigere Phasen, die man – und darauf legen beispielsweise unsere Partner großen Wert – dazu nutzen sollte, Kraft zu tanken. In der Regel endet der Arbeitstag bei uns – wie auch in vielen anderen Kanzleien – nicht vor 20 Uhr und oftmals auch erst um 21 Uhr. Jeder Berufsanfänger muss sich daher die grundsätzliche Frage stellen, ob er Tag ein Tag aus soviel Zeit im Buro verbringen mochte. Nach meiner Meinung kann man diese Frage aber gut bejahen, wenn man Spaß an der Arbeit hat und – wie dies z.B. bei Glade Michel Wirtz gegeben ist – in einem homogenen und guten Team arbeiten kann.

IURRATIO: Bevorzugen Sie deshalb auch Kandidaten, die promoviert und damit wissenschaftlich gearbeitet haben, oder auch einen LL.M. mitbringen? Diese haben sich dann ja meist schon mal an einem Thema festgebissen und es ausgearbeitet. Merkt man Unterschiede zwischen Bewerbern, die wissenschaftlich gearbeitet haben und solchen, die in diesem Bereich noch keine Erfahrungen sammeln konnten?
▶ MARKGRAF: Ich wurde es anders formulieren: Wir suchen Kandidaten, die in beiden Examina mindestens vollbefriedigende Leistungen erbracht haben und idealerweise eine Zusatzqualifikation mitbringen. Die Kandidaten, die promoviert haben, sind fur uns (besonders) interessant, da sie bereits bewiesen haben, dass sie sich über einen längeren Zeitraum hinweg intensiv mit einem Thema beschäftigt haben. Beim Verfassen einer Dissertation werden verschiedene Fragestellungen über einen längeren Zeitraum hinweg immer und immer wieder von allen Seiten durchleuchtet. Wenn Sie gerade promovieren, Herr Otto, wissen Sie ja auch, dass man dabei ein ums andere mal auch an einem Kapitel hängen bleibt, Kapitel streicht und neu schreibt oder die Gliederung verändert. Man kann daher davon ausgehen, dass die promovierten Kandidaten in der „Langstrecke“ schon etwas erprobter sind. Kollegen, die einen LL.M. mitbringen sind natürlich auch gerne gesehen, da sie im Ausland gelebt, die dortige Juristerei kennen gelernt und die jeweilige Sprache vertieft haben.

IURRATIO: Was passiert, wenn jemand bei Ihnen vor der Tur steht, der in beiden Examina keine vollbefriedigenden Leistungen vorweisen kann, aber promoviert hat? Winken Sie in solchen Fallen direkt ab, oder schauen Sie sich auch solche Bewerber noch einmal genauer an?
▶ MARKGRAF: Grundsätzlich sind bei uns vollbefriedigende Examina Einstellungsvoraussetzung. Über das Vorhandensein einer Promotion lasst sich hingegen sprechen, wobei es jedoch der Ansatz von Glade Michel Wirtz ist, junge Juristen mit überdurchschnittlichen Examina zu fordern, indem ein Weg gesucht wird, ihnen die Erstellung einer Dissertation zu ermöglichen. Vor kurzem haben unsere Partner beispielsweise einem jungen Kollegen ein Konzept vorgestellt, das ihm die Möglichkeit einräumt, arbeitsbegleitend zu promovieren. Seit Februar arbeitet er nun zwei Tage die Woche in unserem Büro; die restliche Zeit promoviert er. Grundsätzlich haben wir als junge Boutique dabei den Vorteil, flexibel agieren und Art und Umfang einer Ausbildung oder Mitarbeit in unserer Kanzlei individuell auf jeden Bewerber zuschneiden zu können. Bei uns gibt es bislang nur eine starre Regel (lacht) und das ist die Einladung fur unsere Weihnachtsfeier, die bislang immer gleich aussah. Die flexible Gestaltung einer Mitarbeit bezieht sich dabei aber nicht nur auf die Referendare oder wissenschaftlichen Mitarbeiter. So werde ich beispielsweise im nächsten Jahr fur drei oder vier Monate als Foreign-Associate nach Kanada gehen. Da hat sich die Kanzlei äußerst kooperativ gezeigt.

IURRATIO: Können Sie sich vorstellen, Referendare, die in Ihrem Hause eine Station abgeleistet haben, die sich als zuverlässig herausgestellt und dann das zweite Staatsexamen bestanden haben, zu übernehmen?
▶ MARKGRAF: Natürlich. Dies hat fur uns sogar den grundsätzlichen Vorteil, dass die Kanzlei von unten heraus „wachst“ und die Berufseinsteiger aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Referendar von Beginn an wissen, was sie bei Glade Michel Wirtz erwartet und wie der Arbeitsalltag bei uns aussieht. Uns ist bei Glade Michel Wirtz zunächst daran gelegen, die Referendare gut auszubilden und ihnen ggf. im Rahmen einer späteren Mitarbeit als wissenschaftliche Mitarbeiter die Möglichkeit einer Promotion einzuräumen. Auch für die Festeinstellung von Referendaren gelten allerdings die soeben angesprochenen Einstellungskriterien.

IURRATIO: Wie sieht es mit Praktika aus?
▶ MARKGRAF: Den ersten Praktikanten werden wir in diesem Jahr in unserem Haus begrüßen. Auch hierbei gilt, dass die Ausbildung der Praktikanten im Vordergrund stehen muss. Im Einzellfall ist daher mit dem Bewerber zu überlegen, wann und in welchem Umfang eine Mitarbeit als Praktikant bei uns sinnvoll ist. Im Projektgeschäft ist die Einbindung von Praktikanten grundsätzlich immer etwas schwieriger, da einem Praktikanten im Rahmen eines mehrwöchigen Praktikums in meist langer laufende Transaktionen leider nur ein kleiner Einblick verschafft werden kann. Je langer das Praktikum dauert, umso besser. Auch wenn dies teilweise anders gesehen wird, machen nach meiner Auffassung Praktika im Studium durchaus Sinn. Es können erste Einblicke in die Praxis gewonnen werden und, was mindestens so wichtig ist, Kontakte geknüpft werden.

IURRATIO: Glade Michel Wirtz ist ein sehr junges Unternehmen. Wie kam es zur Gründung dieser Boutique?
▶ MARKGRAF: Zur Gründung dieser Boutique kam es im Juni 2007 durch ein Spin-off der drei Partner Dr. Achim Glade, Dr. Arndt Michel und Dr. Markus Wirtz. Die drei Partner haben sich bei Hengeler Mueller kennengelernt, bevor sie zu unterschiedlichen Zeiten Partner bei einer internationalen Kanzlei wurden. Im Jahre 2007 haben sie sich dann dazu entschieden, ihren Erfolg zu nutzen und eine spezialisierte Anwaltsboutique in den Rechtsbereichen Corporate und Competition zu gründen. Im Juni 2007 öffnete die Kanzlei schließlich ihre Pforten. Das Besondere bei Glade Michel Wirtz ist, dass die Bereiche Corporate und Competition in einer Boutique angeboten werden. Es gibt mittlerweile einige Boutiquen in Deutschland, aber die Kombination aus Gesellschafts- und Kartellrecht ist derzeit einzigartig.

IURRATIO: Wie viele Mitarbeiter arbeiten derzeit bei Glade Michel Wirtz?
▶ MARKGRAF: Drei Partner, vier Associates, drei wissenschaftliche Mitarbeiter und eine Referendarin. Wir suchen jedoch weitere Kollegen. Besonders interessiert sind wir auch an Referendaren oder Promotionsstudenten. Wer erfahren mochte, wie die Arbeit in einer spezialisierten Boutique im Unterschied zu einer Einzelkanzlei oder einer Großkanzlei aussieht, kann dies bei uns hautnah erleben. Von ehemaligen Referendaren wissen wir, dass ihnen während der Ausbildung in unserem Haus insbesondere die hochqualifizierte Mitarbeit direkt am Mandat sowie das ausgesprochen gute Arbeitsklima in diesem jungen Team gefallen haben.

IURRATIO: Worin besteht der Unterschied zwischen Großkanzlei und einer Boutique?
▶ MARKGRAF: Der Ansatz des Boutique-Konzepts ist, dass anwaltliche Beratung in kleinen Teams nur in einem oder in sehr wenigen Rechtsgebieten dafür aber auf allerhöchstem Niveau angeboten wird. Demgegenüber verfolgen die Großkanzleien im Wesentlichen den „full service“-Ansatz, d.h. sie beschäftigen eine Vielzahl von Anwälten unterschiedlichster Rechtsgebiete. Wir bei Glade Michel Wirtz bieten, wie bereits erwähnt, beispielsweise nur Gesellschafts- und Kartellrecht an. Benötigen wir in einem Mandat beispielsweise einen Arbeitsrechtler oder einen Immobilienrechtler, kontaktieren wir Anwälte anderer Boutiquen, die sich auf diese Bereiche spezialisiert haben. Dies hat fur uns den Vorteil, dass wir die Kollegen frei aussuchen können, die nach unserer Meinung fur das konkrete Mandat die besten Qualifikationen mitbringen. Dies ist in einem „full service“-Haus zumeist natürlich nicht so. Da müssen in jedem Fall die eigenen Kollegen im Hause mit den Rechtsfragen anderer Rechtsgebiete betraut werden.

IURRATIO: „Unterwandern“ diese Netzwerke die Großkanzleien mit der Zeit?
▶ MARKGRAF: Von Unterwandern wurde ich nicht unbedingt sprechen. Es ist aber eine Alternative. Und diese Alternative ist in den letzten Jahren von Mandanten verstärkt nachgefragt worden, da sie die Vorteile fur sich selbst, besonders bei der Qualität des Rechtsrats, erkannt haben. Wir fahren deshalb mit dem Boutique-Konzept sehr erfolgreich und auch unsere Mandanten schätzen diese Art der Beratung sehr.

IURRATIO: Wie ist es, wenn Bewerber Boutiquen und Großkanzleien als potentielle Arbeitgeber miteinander vergleichen? Kann Glade Michel Wirtz da vom Gehalt her mithalten?
▶ MARKGRAF: Die Boutique hat nach meiner Auffassung zunächst den Vorteil, dass man hier in wesentlich kleineren Teams arbeitet. Zudem gibt es ein Poolsystem wie in Großkanzleien hier nicht, so dass man im Regelfall immer demselben Partner zuarbeitet. Die Zusammenarbeit Partner-Associate ist daher sehr eingespielt. Einen weiteren Vorteil einer Boutique sehe ich darin, dass man bereits als Berufseinsteiger direkt am Mandat mitarbeitet. Man ist somit nicht gezwungen, seine Ausarbeitung erst mit dem Senior Associate zu besprechen, der sie dann wiederum an den Partner weiterleitet, sondern man arbeitet direkt mit dem Partner zusammen und oftmals auch direkt mit den Mandanten. Ein Unterschied zwischen Boutique und Großkanzlei ist auch, dass sehr große Deals, die eine große Anzahl von Rechtsanwälten bindet, zumeist von den Großkanzleien abgewickelt werden. Letztlich haben beide Kanzleiformen Vor- und Nachteile. Wie ich bereits gesagt habe, sollten Bewerber beide Formen einmal kennen lernen und dann für sich entscheiden, welche sie bevorzugen.
Zum Gehalt: Natürlich gibt es einige Großkanzleien, die für Berufseinsteiger im ersten Berufsjahr mehr als die Wettbewerber zahlen. Damit werden vermutlich die geringe Aussicht Partner zu werden und etliche Nachtschichten kompensiert. Zu den anderen Großkanzleien gibt es sowohl nach unten, als auch nach oben jedoch keine großen Abweichungen. Ich denke, wir können sehr zufrieden sein.

IURRATIO: Das Projekt Iurratio richtet sich in erster Linie an Studierende und Referendare. Als wir Ihnen im August 2008 das Projekt Iurratio vorgestellt haben, sagten Sie uns sofort Unterstützung zu. Haben Nachwuchsprogramme dieser Art bislang gefehlt?
▶ MARKGRAF: Ja, das kann man sicherlich so sagen. Das Konzept der Iurratio hat uns überzeugt. Wir waren ehrlicherweise auch etwas überrascht, dass „aus dem Studium heraus“ eine Zeitschrift in solch einer guten Qualität und Vielfalt gestaltet wird. Ich denke, dass sich die Irruatio trotz der großen Konkurrenz auf dem Markt wird etablieren können, wenn Sie mit diesem Engagement und dieser Qualität weiterarbeiten. An der Iurratio gefallt mir insbesondere die Mischung: einerseits der juristische Teil, der Beitrage von Professoren, Studenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern enthält, sowie andererseits die Kombination mit LawLifeStyle und Praxis. Da scheinen Sie eine Marktlücke im Wust von juristischen Zeitungen entdeckt zu haben.

IURRATIO: Wie kann die Kommunikation aus Ihrer Sicht zwischen universitärer Ausbildung und Berufsleben verbessert werden?
▶ MARKGRAF: Durch eine stärkere Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen. Obwohl sich, wie ich finde, in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen Uni und Praxis bereits verbessert hat, erscheint mir dieser Bereich noch ausbaufähig. Ich denke da an längere und intensivere Praktika oder an die Betreuung von Studenten, die an Ihrer Arbeit fur das universitäre Schwerpunktexamen oder an Seminaren arbeiten. Hier erscheint mir eine bessere Unterstützung und Einbindung der Praxis durchaus möglich. Sei es dadurch, dass interessante Rechtsprobleme aus der Praxis als mogliche Seminararbeiten aufgegriffen werden, oder dass in Seminararbeiten verstärkt auch Erfahrungen von Praktikern mit in die Erstellung der Arbeiten aufgenommen werden. In anderen Fachbereichen, beispielsweise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften ist es gang und gäbe, dass Diplomarbeiten von Unternehmen betreut werden. Hier arbeiten die Diplomanden eng mit den Unternehmen zusammen. Dies hat fur die Praxis zum einen den Vorteil, dass fur sie interessante Themen wissenschaftlich aufbereitet werden. Zum anderen werden nützliche Kontakte zu Universitäten und Studenten gewonnen. Warum soll dieses System nicht auch in unserem Fachbereich möglich sein? Vielleicht sollten law firms und Lehrstuhle zukünftig auch starker als bisher gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen oder Seminare anbieten. Zuletzt bieten auch Projekte wie die Iurratio die Möglichkeit, Praxis und Ausbildung enger miteinander zu verknüpfen.

IURRATIO: Während des Studiums fragen sich viele Studierende, welchen Weg sie gehen sollen. Ob Großkanzlei, Staatsdienst, Wirtschaft oder andere Bereiche, die Möglichkeiten sind mannigfaltig. Wann und woran sollte ein angehender Jurist erkennen, welcher Weg richtig ist? Wie notwendig ist eine frühzeitige Spezialisierung?
▶ MARKGRAF: Ich wurde jedem jungen Kollegen dringend dazu raten, verschiedene Berufsfelder und Rechtsgebiete kennen zu lernen. Denn ein großer Vorteil unseres Fachbereichs ist immer noch, dass wir aufgrund unserer Ausbildung in so vielen unterschiedlichen Bereichen/ Berufen einsetzbar sind. Dementsprechend kann eine Entscheidung über die Frage, welchen Beruf man in welchem Rechtsgebiet ausüben mochte, erst dann entschieden werden, wenn man erste Erfahrungen in der Praxis, sei es als Praktikant, Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter gesammelt hat. Bei mir war es beispielsweise so, dass ich vor dem Referendariat eigentlich immer Richter werden wollte. Im Laufe des Referendariats hat sich dann aber gezeigt, dass mich der Anwaltsberuf im Bereich des Gesellschaftsrechts wesentlich mehr interessiert und mir auch deutlich mehr Spaß bereitet hat.
Bereits im Studium sollte man daher versuchen, im Rahmen von Praktika das Arbeitsleben eines Anwalts kennen zu lernen. Ich empfand es als Student sehr interessant, im Rahmen eines Praktikums an Mandantengesprächen teilnehmen zu können und diese auch teilweise vorbereiten zu dürfen. Ebenfalls sollte man später als Referendar durch zahlreiche Besuche von Gerichtsverhandlungen fur sich herausfinden, ob einem der tägliche „Kampf “ eines Prozessanwalts vor Gericht Spaß macht. Ganz anders als der Beruf eines Anwalts oder Richters ist der eines Unternehmensjuristen. Denn dieser ist juristischer Dienstleister des eigenen Unternehmens und muss bei seiner Arbeit somit vorrangig immer auch das Unternehmensinteresse im Blick haben. Es empfiehlt sich daher auch hier, Einblicke zu gewinnen. Man sollte unbedingt versuchen, auch die Arbeit eines Anwalts in einer Großkanzlei kennen zu lernen. Denn das Tätigkeits- und Arbeitsumfeld eines Anwalts in einer Großkanzlei kann nur dann wirklich beurteilt werden, wenn man in einer solchen Kanzlei einmal mit gearbeitet hat. Wenn man die entsprechenden Noten hat gilt dies natürlich auch für die hoch spezialisierten Boutiquen wie die unsere. Da hier der tägliche Arbeitsablauf erheblich vom Einzelanwalt und der Großkanzlei abweicht, wurde ich jedem Bewerber empfehlen, sich auch hiervon ein eigenes Bild zu schaffen.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage angeht: Eine frühzeitige Spezialisierung ist sicherlich nicht schlecht, jedoch wurde ich auch hier dazu raten, nicht allzu fruh „alles auf eine Karte“ zu setzen. Denn auch diesbezüglich kann es nach meiner Meinung nicht schaden, wenn man in verschiedenen Rechtsgebieten Praxiserfahrung gesammelt hat.

IURRATIO: Fur wie wichtig halten Sie Auslandsaufenthalte?
▶ MARKGRAF: Fur sehr wichtig. Das ist heute auch unabdingbar. In welcher Form und in welchem Ausbildungsstadium ist dabei eher sekundär. Englisch muss jeder Kandidat sowieso beherrschen, so dass die Auslandserfahrungen nicht unbedingt im englischsprachigen Raum gesammelt werden müssen. Neben einem Aufenthalt während des Studiums, bei dem, wenn man ehrlich ist, ja zumeist der Spaß des Studentenlebens im Vordergrund steht, wurde ich den Aufenthalt im Rahmen eines LL.M.-Programms oder im Rahmen einer Mitarbeit in einer Kanzlei oder einem Unternehmen empfehlen.

IURRATIO: Wir erleben es immer wieder, dass gerade Studenten, die ihr Studium jüngst aufgenommen haben, große Angst vor der Arbeitslosigkeit haben und dort insbesondere das Stichwort Anwaltsschwemme genannt wird. Sehen Sie das auch so oder kann man diesen angehenden Juristen die Angst nehmen?
▶ MARKGRAF: Bei entsprechenden Examina können sich die Berufseinsteiger auch heute noch den Job aussuchen, d.h. für sie stehen die Turen der Justiz, der Kanzleien oder Unternehmen weit offen. Doch auch wenn die Examensnoten – aus welchen Gründen auch immer – nicht so gut ausgefallen sind, gibt es fur Juristen immer noch genügend Tätigkeitsfelder und Arbeitsplätze. Ich mochte in diesem Zusammenhang vor einer Panikmache warne. Zwar verlauft die Suche nach einem entsprechenden Arbeitsplatz dann etwas mühevoller und man muss sicherlich auch häufiger mal Nackenschläge einstecken. Doch durch Zusatzausbildungen (z.B. Fachanwaltslehrgange), Fort- und Weiterbildungen oder Spezialisierungen kann man seinen Marktwert und damit seine Berufschancen steigern. Wie ich auch bereits gesagt habe, sind im Studium und Referendariat geknüpften Kontakte zu Anwaltskanzleien oder Unternehmen sehr wichtig und können für den Berufseinstieg sehr hilfreich und nützlich sein. Ich habe es bereits mehrfach erlebt, dass befreundete Kanzleien oder Unternehmen bei uns angefragt haben, ob wir Referendare oder Berufsanfänger empfehlen konnen. Weiterhin und das muss man leider sagen, sind die Examensnoten jedoch immer noch der wichtigste Schlüssel für den Berufseinstieg.

IURRATIO: Herr Dr. Markgraf, insbesondere in Nordrhein-Westfalen wird im Moment die Frage diskutiert, ob das erste Staatsexamen abgeschafft und auf Bachelor/Master umgestellt wird. Das birgt vielleicht das Problem einer Schmalspurausbildung in sich.
▶ MARKGRAF: Dies sehe ich auch so. Meiner Ansicht nach muss man bis zum ersten Staatsexamen alle drei Rechtsbereiche, d.h. Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht gelernt und verstanden haben, egal, ob einem dies gefallt oder nicht. Denn in der Praxis kommen Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten viel häufiger vor, als man das als Student denkt. Wenn man als junger Anwalt das erste Mal einen Unternehmenskauf begleitet, merkt man erst, wie viele Rechtsfragen aus unterschiedlichen Bereichen hierbei auftreten: Vom Öffentlichen Recht bei Altlastenproblematiken zum Arbeitsrecht über das Kartellrecht bis hin zum allgemeinen Kaufrecht, um nur einige zu nennen. Man muss nicht in allen Bereichen Spezialist sein, aber man sollte in jedem Fall die Grundstrukturen auch dieser Rechtsbereiche kennen. Ich befürworte zudem auch deshalb das Staatsexamen, da es eine andere Qualität der Ausbildung gewährleistet und die Ergebnisse der Prüfungen wesentlich vergleichbarer macht. Es setzt einen wichtigen Pflock bei der Ausbildung.
Demgegenüber wurde ich im Referendariat eine stärkere Spezialisierung bevorzugen. Ein Referendar hat durch das Bestehen des ersten Examens bewiesen, dass er das materielle Recht der drei Rechtsgebiete beherrscht. Wenn er nunmehr sicher weiß, dass er sich zukünftig nicht mehr mit einem bestimmten Rechtsgebiet beschäftigen mochte, so ist nicht einzusehen, weshalb er während des Referendariats vertieft auch die prozessualen Besonderheiten dieses Rechtsgebiets lernen soll. Mir war es immer ein Dorn im Auge, dass ich im Referendariat wochenlang Revisionsrecht im Strafrecht lernen musste, obwohl klar war, dass ich nie im Bereich des Strafrechts tätig werde. Ich konnte mir daher gut vorstellen, im Rahmen des Referendariats die Möglichkeit einer wirklichen Spezialisierung zu schaffen.

IURRATIO: Herr Dr. Markgraf, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.