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Berufsspecial

Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Praxis

Der Helfer in der Not

Sie kommen in der Krise und bewerten den Misserfolg. Mal sind sie verhasst und mal ist man froh, sie als Stütze zu haben.  Mal sind sie verhasst und mal ist man froh, sie als Stütze zu haben; Mentor*in in der Pleite – der/die Insolvenzrechtler*in. Der Berufsweg des Insolvenzrechtlers/der Insolvenzrechtlerin gehört bekanntermaßen nicht zu den Beliebtesten. An den guten Berufs- und Verdienstaussichten wird das wohl nicht liegen. Vielmehr schreckt die Arbeit mit Menschen in der Krise ab. Dabei bieten sich in diesem Bereich gerade für wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Juristen und Juristinnen hervorragende Einstiegsmöglichkeiten. Den Menschen in der unternehmerischen Krise wird es immer geben, dann sollte es auch an qualifizierten Helfer*innen nicht mangeln!

Tätigkeitsfelder

Die Einsatzgebiete sind vielseitig und spannend. Das Insolvenzrecht ist Teil des Wirtschaftsrechts und bewegt sich an der Schnittstelle vieler verschiedener Rechtsgebiete. Berührungspunkte entstehen stets mit dem Handels-, Gesellschafts-, Unternehmens-, Steuer- und Strafrecht. Spezialisten/Spezialistinnen im Insolvenzrecht sollte daher vertiefte Kenntnisse in diesen vorweisen können.

Oftmals beraten Insovelnzrechtler*innen Unternehmen, die der Insolvenz nahestehen oder bereits einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt haben. Alternativ kann auch der Weg des/der Insolvenzverwalter*in gewählt werden. Dann wird der Experte/die Expertin im Rahmen von Insolvenzverfahren als Verwalter*in von den Gerichten beauftragt. Der Markt der Insolvenzverwaltung ist jedoch stark umkämpft. Für Neueinsteiger*innen ist es oft schwierig, lukrative Aufträge zu ergattern. Wer hier aber branchenübergreifende Erfahrungen und Kenntnisse im Wirtschaftsrecht bieten kann, wird auch als Berufsanfänger*in glücklich.

Der Alltag im Insolvenzrecht – nichts für schwache Nerven!

Im Rahmen der Insolvenzverwaltung wird es für die Beteiligten schnell emotional und brisant. Schließlich werden teilweise ganze Lebenswerke abgewickelt. Empathievermögen und Hilfsbereitschaft sind zwar wichtige Eigenschaften, die Insolvenzrechtler*innen mitbringen sollten, eine Überdosis Mitgefühl und schwache Nerven können jedoch die ordnungsgemäße Abwicklung gefährden. Hier ist es wichtig, die Balance zu finden. Weiterhin erfordert die Tätigkeit der Insolvenzrechtler*innen ein betriebswirtschaftsrechtlich orientiertes Handeln wie gute Fähigkeiten im Umgang mit Zahlen und solide Kenntnisse in Rechnungswesen und Bilanzierung. Gefordert wird also ein kompetentes, zuverlässiges und vertrauenswürdiges Profil mit kommunikativen Fähigkeiten. Wenn man dann auch noch ein großes zeitliches Engagement aufbringt und Stressresistenz zeigt, steht der erfolgreichen Karriere im Insolvenzrecht nichts mehr im Wege!

Berufschancen & Gehälter

Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?

Pleiten gab es schon immer und wird es auch immer geben. Das Insolvenzrecht war und ist somit ein stets bedeutungsvoller Rechtsbereich, in dem es nie an Arbeit mangeln wird. Neben dem klassischen Beruf des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin kann der Experte/die Expertin im Insolvenzrecht auch als Insolvenzverwalter*in oder als Berater*in in einem wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Unternehmen tätig werden. Zwar wird das Insolvenzrecht in der Juristenausbildung eher außen vorgelassen, doch werden diejenigen, die diesen Bereich dennoch für sich entdecken können, nach harter Arbeit reichlich entlohnt werden!

Gehaltsaussichten – Die Kasse klingelt!

In Kanzleien liegt der durchschnittliche jährliche Verdienst bei ca. 107.300€.** Damit gehört das Insolvenzrecht zu einem der lukrativsten Rechtsgebiete! Spitzengehälter halten dabei mit im Schnitt knapp 115.000€ und 128.000€ die Anwaltsboutiquen und Großkanzleien bereit.** Etwas abseits liegt das Durchschnittsgehalt in mittelständischen Sozietäten mit ca. 82.900€.**

Ein lukratives Tätigkeitsfeld ist das Insolvenzrecht auch insbesondere deshalb, weil es großes Wachstumspotenzial hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten mit sich bringt. Ein/e Insolvenzverwalter*in, der/die aufgrund seiner/ihrer Erfahrung die notwendige Autorität gegenüber Investoren/Investorinnen und Gläubigern/Gläubigerinnen besitzt, wird von den Gerichten bevorzugt und vor allem für die großen Fälle beauftragt. Mit großen Fällen gehen meist große Insolvenzmassen einher und damit auch hohe Honorare für die Insolvenzrechtler*innen. Die Gehälter hängen von verschiedenen Faktoren ab und können sich daher erheblich voneinander unterscheiden. Als Faustregel kann aber der Erfolgsfaktor genannt werden: Je öfter der/die Insolvenzverwalter*in es schafft, hohe Summen aus der Insolvenzmasse zu ziehen, desto höher fällt seine/ihre Beteiligung aus. Zusätzlicher Faktor ist die Berufserfahrung. Die Einstiegsgehälter liegen beim Tätigkeitsfeld der Insolvenzverwalter*innen bei ca. 30.000€ im Jahr, können aber gemessen am Erfolg und der Berufserfahrung bis zum sechsstelligen Bereich aufsteigen. Durchschnittlich wird wohl aber ein Jahresgehalt von ca. 55.000€ realistisch sein.

Bildung

Fachanwaltstitel im Insolvenzrecht

Ist erst einmal die Entscheidung für das Insolvenzrecht gefallen, sollte der Erwerb des passenden Fachanwaltstitels ins Auge gefasst werden. Laut jüngster Statistik tragen 1.740 Juristen/Juristinnen den Titel des Fachanwalts für Insolvenzrecht, Tendenz steigend. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:

  • dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§3 FAO)
  • Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§22 FAO)
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)

Zudem muss er/sie die in §14 FAO genannten besonderen Kenntnisse nachweisen.

Promotion und LL.M. im Insolvenzrecht

Auch in diesem vielfältigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit, zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben. Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bietet den LL.M. „Unternehmensrestrukturierung“ an. Er kann sowohl in Vollzeit (Dauer: 2 Semester) als auch in Teilzeit (Dauer: 4 Semester) absolviert werden. Die Kosten belaufen sich auf 8.000€ plus Semesterbeitrag.

Auch an einer Vielzahl ausländischer Universitäten gibt es passende Masterprogramme, wie zB. zum „Corporate and Insolvency Law“ an der Nottingham Law School in Großbritannien. Der Master dauert 1-2 Jahre (je nachdem, ob man ihn in Voll- oder Teilzeit belegt) und kostet umgerechnet ca. 16.800€. In den USA kann zB. der LL.M. in „Bankruptcy“ an der UCLA Law School in Los Angeles innerhalb von 12 Monaten für umgerechnet ca. 53.200€ absolviert werden.

Der Vorteil eines LL.M. in Deutschland liegt definitv in den günstigeren Kosten. Der Nachteil besteht offenkundig darin, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ nicht hinausgeworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse währenddessen kaum erweitert werden. Berufsbegleitend ist der LL.M. im Insolvenzrecht jedenfalls sowohl im In- als auch Ausland möglich.

** basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien.

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Thorsten Herms zu seiner Tätigkeit im Bereich Insolvenzrecht und Restrukturierungsrecht

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  • Volljurist (m/w/d)

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  • Berlin
  • 2. Staatsexamen
  • Berufseinsteiger (Rechtsanwalt (m/w/d))

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  • 26.08.2024
  • Berlin