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Berufsspecial

Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Praxis

Der Schaden ist groß, die Versicherung drückt sich, der Anwalt eilt!

Versichert zu sein ist eine gute Sache; die Versicherung um Hilfe zu bitten, ist hingegen unter Umständen äußerst mühselig. Inhalt und Auslegung der Versicherungsverträge sind regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmer*innen. Schadensfälle können sich schnell existenzbedrohend entwickeln. Dann ist es Goldwert, im Kauderwelsch gesetzlicher Regelungen, Versicherungsbedingungen und vertraglichen Sondervereinbarungen den Überblick zu behalten. Hier ist Expertise gefragt, um die optimale Lösung für individuelle versicherungsrechtliche Probleme zu finden. Insbesondere nachdem das Versicherungsvertragsgesetz vollständig neugefasst wurde, gestaltet sich der Übergang von der alten zur neuen Gesetzeslage in der Praxis besonders komplex. Die Kunst, zwischen den Zeilen zu lesen und das ein oder andere Schlupfloch in den Verträgen zu finden, beschreibt die spannende und herausfordernde Aufgabe der Versicherungsrechtler*innen.

Tätigkeitsfelder im Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist in verschiedene Teilbereiche gegliedert. Es umfasst unter anderem das Recht der

  • Sachversicherung (zB. Fahrzeug-, Gebäude-, Feuer- und Einbruchversicherung),
  • privaten Personenversicherung,
  • Haftpflichtversicherung,
  • Vertrauensschadenversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung,
  • Transport- und Speditionsversicherung

sowie viele weitere kleine Teilgebiete. Experten und Expertinnen müssen sich im Zuge dessen nicht nur mit den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB, HGB und VVG auskennen, sondern auch mit den jeweiligen dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen Versicherungsbedingungen, die der Inhaltskontrolle gem. §§305 ff. BGB unterliegen. Im Rahmen der Tätigkeit kann man dabei auch auf unübliche Vertragsgestaltungen mit ungewöhnlichen Bestimmungen stoßen. Scheu vor neuen Erkenntnissen und Entwicklungen sollte daher in dieser Branche nicht vorhanden sein.

Als Anwalt/Anwältin im Versicherungsrecht wird man meist auf der Versicherten- bzw. Verbraucherseite tätig und unterstützt diese bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherung. Auch im Vorfeld des Abschlusses von Versicherungsverträgen wird hinsichtlich des Vorgehens im Schadensfall juristisch beraten. Täglich können Fälle wie die Kündigung der Versicherung durch die Versicherungsgesellschaft oder die Prüfung der Haftung bei Falschberatung beim Abschluss von Versicherungen die Experten und Expertinnen im Versicherungsrecht beschäftigen. Im Fokus steht die Einhaltung der Obliegenheiten seitens der Versicherer. Allgemein ist man gut beraten, sich bei Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung an einen spezialisierten Anwalt bzw. eine spezialisierte Anwältin zu wenden, denn jede falsche Einlassung kann mit Leichtigkeit zu einer Ablehnung der Leistung führen.

Berufschancen & Gehälter

Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?

Auf jede/n Bundesbürger*in entfallen statistisch gesehen mehr als zehn Versicherungsverträge. Unter Berücksichtigung der Komplexität und des Umfangs eines jeden Vertrages ist es kaum möglich, als Rechtslai*in einen Überblick über Rechte und Pflichten hinsichtlich der Versicherungsleistungen zu bewahren. Es gibt also genug zu tun für die Experten und Expertinnen im Versicherungsrecht! Versicherungsrechtler*innen sind jedoch nicht nur auf Seiten der Versicherten herzlich willkommen, sondern auch als rechtlicher Beistand auf Seiten der Versicherungen. Versicherungsgesellschaften suchen nach qualifizierten Juristen und Juristinnen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen des Versicherungsgeschäfts zu gestalten, zu untersuchen oder zB. einen eingetretenen Schadensfall rechtlich zu bewerten.

Gehaltsaussichten

Ob als Unternehmensjurist*in oder Anwalt/Anwältin in einer Kanzlei – Der Experte und die Expertin im Versicherungsrecht finden mit ihrer Spezialisierung immer einen Platz. Der Versicherungsmarkt ist groß und gibt viel Stoff für Prozesse her, sodass der Bedarf an qualifizierten Juristen und Juristinnen dementsprechend hoch ist. Wichtig ist, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich somit im Markt zu etablieren. Entlohnt wird man mit einem durchschnittlichen Jahresbruttogehalt im ersten Berufsjahr von knapp 73.000 €!**

Bildung

Fachanwaltstitel im Versicherungsrecht

Waren es im Jahre 2004 gerade einmal 14 zugelassene Fachanwälte/-anwältinnen für Versicherungsrecht, sind es laut jüngster Statistik 1.464. Immer mehr Junganwälte und -anwältinnen interessieren sich für die Spezialisierung in diesem Bereich und werden mit vielen Mandaten belohnt. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:

  • dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§3 FAO)
  • Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§22 FAO)
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)

Zudem muss er/sie die in §14a FAO genannten besonderen Kenntnisse nachweisen.

Fortbildungsveranstaltungen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht gegründet, in der versicherungsrechtlich orientierte und interessierte Rechtsanwälte/-anwältinnen, Richter*innen und Hochschullehrer*innen zusammengeführt und in Fortbildungsveranstaltungen und im Rahmen einer eigenen Schriftenreihe über aktuelle Probleme des Versicherungsrechts informiert werden.

Promotion und LL.M. im Versicherungsrecht

Auch in diesem vielfältigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit, zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben. Der deutschsprachige LL.M. „Versicherungsrecht“ kann bspw. an der Universität Münster berufsbegleitend absolviert werden (Dauer: 2 Jahre; Kosten: 12.900€). Im Gegensatz dazu bietet die Universität Hamburg mit dem LL.M. „Versicherungsrecht (Insurance Law)“ ein englisch- und deutschsprachiges Programm (Dauer: 18 Monate in Vollzeit; Kosten: 10.400€).

Ebenfalls eine Vielzahl ausländischer Universitäten kann den LL.M. „Insurance Law“ vorweisen, wie zB. die Queen Mary University of London in Großbritannien (Dauer: 1-2 Jahre in Voll-/ Teilzeit; Kosten: ca. 28.000€) und die University of Johannesburg in Südafrika (Dauer: 1-2 Jahre; Kosten: ca. 2.900€). In den USA kann der LL.M. bspw. an der University of Connecticut School of Law (Dauer: 9-21 Monate in Voll-/ Teilzeit; Kosten: ca. 26.000€) oder der Western Michigan University, Cooley Law School (Kosten: ca. 9.000€) absolviert werden.

** basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien.

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REFERENDARE (W/M/D) FÜR ALLE RECHTSGEBIETE

  • Düsseldorf
  • 1. Staatsexamen
  • Referendar (m/w/d)

REFERENDARE (W/M/D) FÜR ALLE RECHTSGEBIETE

  • Frankfurt a.M.
  • 1. Staatsexamen
  • Referendar (m/w/d)

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