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Zusatzqualifikationen im Jurastudium

Ziel vieler Jurastudierenden ist es, am Ende aus der Masse der Absolventen herauszustechen. Doch abgesehen vom Schwerpunktbereich ist der Verlauf des Studiums für alle in gewisser Weise vorgegeben. Etwas daran ändern kann man durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen - bereits während des Studiums!
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Zusatzqualifikationen im Jurastudium

Juristen sind Generalisten. Das liegt schon in der Natur des Studiengangs, welcher Grundlagen in vielen verschiedenen Rechtsbereichen vermittelt. Abgesehen vom Schwerpunktbereich jedoch hat man wenig Möglichkeiten, den Verlauf des Studiums anzupassen. Dabei ist es doch am Ende erklärtes Ziel, dass man aus der Masse der Absolventen heraus sticht, um einen guten Arbeitsplatz zu ergattern.

Die Lösung: Zusatzqualifikationen

Normalerweise kann man neben dem Jurastudium fachfremde Lehrveranstaltungen besuchen oder sich sogar für ein zweites Fach einzuschreiben. Manche Universitäten bieten aber auch Zusatzausbildungen an, wovon im Folgenden einige vorgestellt werden sollen.

Ein großer Vorteil ist, dass diese an das Jurastudium angepasst sind, wodurch der Fokus immer noch auf dem Jurastudium liegt. Deshalb überschneiden sich meist keine Prüfungen oder Termine und der Umfang bleibt machbar.

Noten, Abbrüche und nicht bestandene Leistungen beeinflussen das Jurastudium nicht, sondern stehen unabhängig davon. Man hat also (fast) nichts zu verlieren!

Die verschiedenen Arten von Zusatzqualifikationen

Um das doch relativ reichhaltige Angebot an Zusatzstudien zu kategorisieren erfolgt eine Unterteilung in fachsprachliche, interdisziplinäre und juristische Ausbildungen. Die Einteilung ist nicht offiziell, sondern dient nur der Übersichtlichkeit.

Fachsprachliche Zusatzqualifikationen

Bei den folgenden Angeboten steht das Erlernen einer Fremdsprache auf dem Programm, wobei meist mit Landeskunde oder einer ausländischen Rechtsordnung kombiniert wird.

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung ist in der Regel auch die Teilnahme an einer fachsprachlichen Veranstaltungen während eines Semesters nötig. Die gute Nachricht für Sprachbegeisterte und Studenten mit einem Interesse an internationaler Ausrichtung: Danach muss nicht Schluss sein!

Oft ist es möglich, darüber hinaus die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) zu absolvieren, wobei beispielsweise die Universität Trier besonders viele Sprachen im Angebot hat. An einigen Universitäten ist es möglich, mithilfe der FFA den Freischuss oder Freiversuch erst nach dem neunten Semester zu schreiben. Im Gegenzug zur für die Sprachausbildung aufgewendete Zeit bekommt man also ein Semester mehr Zeit, um sich auf das Examen vorzubereiten und kann trotzdem die Vorteile des Freiversuchs in Anspruch zu nehmen.

Ost(europa)wissenschaften

Manche Universitäten bieten alternativ auch auf eine bestimmte Sprache oder Region ausgerichtete Zusatzqualifikationen. So kann man beispielsweise in Regensburg ein osteuropawissenschaftliches Begleitstudium absolvieren, wofür am Ende ein Zertifikat ausgestellt wird.

Das Begleitstudium besteht zu gleichen Teilen aus sprachlichem und fachlichem Unterricht zu je 8 SWS. Letzterer beinhaltet Themen wie Geographie, Recht und Staat, sowie Wirtschaft und Geschichte. Angeboten wird vor allem Russisch, aber auch z.B. Tschechisch ist verfügbar.

Eine Besonderheit gegenüber anderen Zusatzqualifikationen ist, dass Exkursionen und Gastvorträge von Wissenschaftlern aus den osteuropäischen Staaten mit eingeplant sind.

Französisches oder Internationales Recht

Wer sich eher für Französisch begeistern kann, ist in Freiburg richtig. Innerhalb von sechs Semestern kann eine „Französische Rechtsschule“ belegt werden. Voraussetzung ist bereits vorhandene gute Französischkenntnisse, außerdem muss man nach dem ersten Jahr (Rechtsterminologie) mindestens 7 Punkte in der Sprachprüfung erreichen. Thematisch decken die Vorlesungen die Grundlagen aller verschiedenen Rechtsgebiete ab.

Auch vom Umfang her hört es sich erst einmal viel an. Mindestens zwölf Lehrveranstaltungen plus „ausgewählte Blockveranstaltungen“ im Umfang von je 2 SWS, wobei Doppelverwertungen von Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich oder Auslandsstudien möglich sind. Am Ende des Studiums hatte man also nicht zwingend 24 SWS „Extra-Aufwand“.

Ein ähnliches Programm (mit sehr begrenzter Platzzahl) bietet die Universität auch für „europäisches, internationales und ausländisches Recht“ an, dabei sind weitere Sprachen und Wahlmöglichkeiten bezüglich der Schwerpunktsetzung gegeben.

Juristische Zusatzqualifikationen

Begleitstudium Europarecht

An der Universität Würzburg können Studenten der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften eine Zusatzqualifikation im Europarecht erwerben. Jurastudenten können dabei auch von einer Freischussverlängerung (9. Semester) profitieren. Bis zu fünf der 19-21 SWS dürfen durch einen Leistungsnachweis aus dem Jura-Schwerpunktbereich ersetzt werden. Dann wären die für die Freischussverlängerung erforderlichen 16 SWS nicht unterschritten.

Aufgebaut ist die Zusatzqualifikation aus Pflichtfächern und Wahlfächern. Pflichtfächer sind dabei die Grundzüge des Europarechts (3 SWS), Binnenmarktrecht, Europäischer Grundrechtsschutz, sowie ein Seminar im Europäischen Recht (je 2 SWS). Ansonsten kann aus einem relativ breiten Angebot an Veranstaltungen mit Bezug zum Europarecht gewählt werden. Diese findet man im Vorlesungsverzeichnis. Zu beachten ist, dass die Lehrveranstaltungen teilweise ein wenig oder viel Vorwissen voraussetzen, sodass die Reihenfolge nicht beliebig ist.

Ein Beginn des Begleitstudiums ist ab dem ersten Semester möglich, lediglich eine Einschreibung ist nötig. Hat man alle erforderlichen Leistungen erbracht und auch das Hauptstudium bewältigt, darf man den Titel „Europajurist/in (Univ. Würzburg)“ tragen.

Zusatzqualifikationen in verschiedenen Rechtsbereichen

Ein besonders breites Angebot an Zusatzausbildungen, -zertifikaten oder -kursen gibt es an der Universität in Münster:

Der Umfang ist deutlich geringer, als bei anderen vorgestellten Zusatzqualifikationen. Einige Angebote umfassen dabei lediglich zwei Semester, die nicht zwingend hintereinander absolviert werden müssen.

Im Gegensatz zu anderen hier vorgestellten Zusatzstudien ist eine Immatrikulation in Münster nicht immer nötig, daher kann man auch noch nach dem Staatsexamen teilnehmen. Das trifft zu für die Zusatzausbildungen im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz.

Interdisziplinäre Zusatzqualifikationen

Daneben gibt es auch noch Kurse, die nicht direkt mit dem Thema Recht zusammenhängen und je nach späterem Arbeitsbereich sehr sinnvoll und hilfreich sind.

Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung

An der Universität Bayreuth wird zusätzlich eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung(WiWiZ) angeboten. Um von der Freischussverlängerung und dem Titel „Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“ zu profitieren, müssen die sieben Prüfungen und die Abschlussarbeit in der Regel bis zum 8. Semester bzw. zur Ersten Staatsprüfung geleistet worden sein.

Neben drei Grundlagenfächern besteht die Zusatzausbildung aus einer Aufbauphase und einem Schwerpunktbereich (je zwei Klausuren). In diesen Phasen hat man auch einige Wahlmöglichkeiten: zwei pro Prüfung in der Mittelphase und vier verschiedene Schwerpunktbereiche, in denen man aus jeweils fünf Optionen nochmals zwei wählt.

Studienanfänger haben sogar die Möglichkeit, die Klausur in BWL oder VWL als Zwischenprüfungsklausur (statt des juristischen Grundlagenfaches) zu schreiben.

Für wen eignet sich die WiWiZ?

Für alle Jurastudenten, die…

  • generell an wirtschaftlichen Themen interessiert sind
  • sich Grundkenntnisse für eine spätere Arbeit in der Wirtschaft oder einer Wirtschaftskanzlei aneignen möchten
  • etwas Abwechslung zu den juristischen Lehrveranstaltungen suchen (und dafür „belohnt“ werden wollen).

Die Zusatzausbildung ist sehr flexibel, so muss man sich nicht strikt an die Einteilung der Phasen halten, die Abschlussarbeit kann schon nach vier bestandenen Prüfungen begonnen oder erst im Referendariat beendet werden. Prinzipiell kann man auch jederzeit noch damit beginnen (oder auch wieder aufhören), denn nicht mal eine verbindliche Anmeldung ist nötig. Die einzige Voraussetzung ist nämlich die Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaften in Bayreuth. Trotzdem ist ein Beginn bis zum vierten Semester empfohlen.

Technikwissenschaftliches Zusatzstudium
Das technikwissenschaftliche Zusatzstudium (TeWiZ) wird ebenfalls in Bayreuth angeboten und wird mit einem Zeugnis abgeschlossen, welches von der Rechts- und der Ingenieurwissenschaftlichen Fakultät ausgestellt wird.

Zwar ist es bezüglich der erforderlichen Leistungsnachweise nicht so flexibel, dafür bekommt man aber einen breiten Überblick über verschiedene technische Fachbereiche. Es müssen nämliche alle angebotenen Veranstaltungen aus den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik (vier Stück), Werkstofftechnik, Energie- und Verfahrenstechnik, sowie Biotechnologie und Toxikologie (jeweils zwei) besucht werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Veranstaltungen dadurch inhaltlich nicht direkt aufeinander aufbauen, weshalb mit ausreichend freier Zeit und Motivation sogar ein Abschluss in zwei Semestern möglich ist.

Für das TeWiZ muss sich angemeldet werden, das ist jedoch in jedem juristischen Fachsemester ohne zusätzlichen Aufwand möglich. Das Zeugnis kann nur ausgestellt werden, wenn während der Immatrikulation im Fach Rechtswissenschaften in Bayreuth alle Prüfungen bestanden wurden.

Für wen eignet sich das TeWiZ?

Für Jurastudenten mit…

  • generellem Interesse an Technik bzw. Ingenieurwissenschaften
  • einem Berufswunsch, der in die Richtung Industrie, Technik und Recht im weiten Sinne oder auch Innovationen und Patente geht
  • Bedarf an etwas Abwechslung zu den juristischen Lehrveranstaltungen (und Interesse an einer „Belohnung“ für das zusätzliche Engagement).

Journalismus und Recht

Ganz anders aufgebaut ist die Zusatzausbildung Journalismus und Recht der Universität Münster. Diese findet innerhalb von sechs Tagen jedes Jahr vor dem Sommersemester statt.

Da die Teilnehmerzahl auf 15 begrenzt ist, ist hier eine Bewerbung nötig. Weitere Informationen bekommt ihr im Interview zum Thema.

IT-Ausbildung

Wiederum anders organisiert ist die studienbegleitende IT-Ausbildung der Universität Regensburg. Es gibt für jeden Studiengang der Uni neun mögliche Module, welche nach Themen gegliedert sind. Es müssen jeweils vier SWS, also in der Regel zwei Kurse mit abschließenden Prüfungen, belegt werden, um ein Modul zu bestehen.

Jedes Modul beinhaltet dabei mehrere Wahlmöglichkeiten (z.B. verschiedene zum Thema passende Programme). Ein paar Beispiele für Module sind: Texte, Datenanalyse, Webentwicklung, Bildgestaltung oder auch „Mediengestützes Lernen und Lehren“.

Es ist also praktisch „für jeden etwas dabei“, egal mit welchem Berufswunsch und auch schon fortgeschrittenere Computernutzer können sicher noch in einem der Module etwas dazulernen.

Weitere Möglichkeiten

Die Aufzählung beansprucht nicht, vollständig zu sein und es werden immer wieder neue Qualifikationen angeboten, also zögere nicht, dich etwas durch die Webseite deiner Fakultät zu klicken!

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