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LL.M. im Sportrecht: Interview mit Dozent Dr. Steiner

Im Rahmen unseres Berufsspecials zum Sportrecht sprachen wir mit Herrn Dr. Steiner, Dozent im Bereich des Sportrechts an der Universität Bayreuth, über Anforderungen für Nachwuchsjuristen und aktuelle Trends in diesem Bereich.
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Das Setzen der Schwerpunkte bei gleichzeitiger Offenheit für die allgemeinen Entwicklungen ist der wichtigste Rat.

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Tätigkeit

iurratio: Herr Dr. Steiner, Sie sind Dozent für den LL.M. im Sportrecht an der Universität Bayreuth. Wie sind Sie zum Sportrecht gekommen?

Herr Dr. Steiner: Die Kombination aus familiärer Vorbelastung und intensiver Zusammenarbeit mit dem Richard Boorberg Verlag hat mir eine Anfrage beschert, mich im Rahmen einer sportrechtlichen Buchreihe mit dem Steuerrecht im Sport zu beschäftigen. Mit dem ersten „Vollkontakt“ wird man sofort Mitglied der sportrechtlichen Familie und wird dann auch eingesetzt. Da man sich gegenseitig kennt, muss man dann auch alle unwiderstehlichen Angebote zu Vorträgen und Lehrveranstaltungen annehmen. Ein „Nein“ gilt als unsportliches Verhalten. Wie bei Porsche gibt es aber auch im Sportrecht Verwandtschaft, die man sich nicht aussuchen kann.

iurratio: Was muss man leisten, um eine Stelle als Dozent im Sportrecht zu erreichen?

Herr Dr. Steiner: Es ist aus meiner Sicht leichter, die Stelle zu erhalten als sie zu behalten. Die Beschäftigung mit dem Sportrecht ist typischer Weise ein Ehrenamt mit Zuschusscharakter, weswegen die Konkurrenz nicht so hart ist. Wenn man aber keine spannende und wertvolle „Unterhaltung“ liefert, gibt es keine Nachfolgeinteressenten, was einen zum Sportrechtsinvaliden werden läßt. Anders als die Universitäre Grundausbildung ist der L.L.M. mit erheblichem finanziellen Aufwand für die Teilnehmer verbunden, die damit Anspruch auf eine angemessene Gegenleistung erwerben. Die Lehre sollte einem also selbst Freude machen und man muss bereit sein, auf die Bedürfnisse der Teilnehmer auch konkret einzugehen.

iurratio: Das Sportrecht ist breit gefächert und besteht aus vielen Teilgebieten. Wie versuchen Sie, die LL.M.-Anwärter für so ein weites Feld vorzubereiten? Gibt es überhaupt einen direkten Weg in das Sportrecht?

Herr Dr. Steiner: Auch der LL.M. Sportrecht ist wie die juristische Grundausbildung auf die Befähigung als Generalist ausgelegt. Über die Breite der angebotenen Spezialdisziplinen soll der Master in die Lage versetzt werden, das besondere sportrechtliche Problem mit seinem Handwerkszeug anzugehen, auch wenn er die Lösung selbst in seiner Ausbildung nicht kennen gelernt hat. Umgekehrt soll der Einblick in das Steuerrecht dem sportrechtlichen Arbeitsrechtler Hinweise geben, was er selbst lösen kann und wo er sich den rat der Steuerspezialisten sichern sollte.

Anforderungen

iurratio: Neben juristischem Fachwissen werden oft weitere „Soft- Skills“ erwartet. Gerade im Sport gehört ein gewisser Sportgeist dazu. Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber im Bereich des Sportrecht einstellen?

Herr Dr. Steiner: Unsere Anwärter sind typischer Weise dem Sport schon verbunden, wenn sie nach Bayreuth kommen. Das reicht von der sich intensivierenden und professioneller werdenden Betreuung des eigenen Sportvereins bis zum Mitarbeiter eines Sportunternehmens. Wer dem Sport noch nicht verbunden ist, wird und sollte sich auch eher nicht um diese Fortbildung bemühen. Der L.L.M. in Bayreuth steht bewußt nicht nur den Volljuristen offen. Es geht um Personen, die mit dem Sportrecht bereits beruflich konfrontiert sind und sich entweder für das Tagesgeschäft besser rüsten wollen oder eine nächste Stufe der beruflichen Entwicklung anstreben.

Herr Dr. Steiner: Die Ansprüche steigen mit den Umsätzen. Planung und Beratung werden deswegen immer komplexer. Aus meiner Sicht muss sich der Bewerber darüber im Klaren sein, dass er für Fehler in seiner Tätigkeit steigenden Haftungsrisiken ausgesetzt ist.

iurratio: Was würden Sie Bewerbern raten, die sich für eine Karriere im Bereich des Sportrecht interessieren? Welche Schwerpunkte sollten sie bei ihrer Ausbildung setzen, auf welche fachübergreifenden Fähigkeiten wertlegen?

Herr Dr. Steiner: Das Setzen der Schwerpunkte bei gleichzeitiger Offenheit für die allgemeinen Entwicklungen ist der wichtigste Rat aus meiner Sicht. Der Volljurist als Generalist sollte das Amt des Präsidenten oder Vorstand schon haben. Derjenige, der auf dem Weg dorthin ist, sollte nach seinen Neigungen eine Spezialisierung anstreben, bei der ich keine Wertigkeit erkennen kann. Der Arbeitsrechtler wird genauso dringend benötigt wie der Steuerrechtler. Zur Zeit ist es nach meiner Erfahrung aber so, dass der Jurist den Sport als Mandanten bekommt und sich der Sport dann seiner bemächtigt.

Sehr spannend finde ich zur Zeit die Behandlung der Dopingfälle aus 2008, bei denen Olympiateilnehmer trotz entgegenstehender Regelungen keinem Verfahren unterzogen werden, wenn sie Spuren von Kälbermastmitteln in ihrem Blut aufwiesen.

iurratio: Im Sportrecht gab es immer wieder große Schlagzeilen, manchmal kamen sie aus der FIFA oder aus den Dopinglaboren der olympischen Sportverbände. Was verfolgen Sie gerade an aktuellen Entwicklungen?

Herr Dr. Steiner: Ich habe eine gewisse Distanz zum Strafrecht und bin deswegen auch kein Anhänger der jüngeren deutschen Dopinggesetzgebung. Sehr spannend finde ich zur Zeit die Behandlung der Dopingfälle aus 2008, bei denen Olympiateilnehmer trotz entgegenstehender Regelungen keinem Verfahren unterzogen werden, wenn sie Spuren von Kälbermastmitteln in ihrem Blut aufwiesen.

Unabhängig von der Frage, ob ich das im Ergebnis billige, wäre dann eine Neuregelung mit einem Grenzwert sinnvoll, die dann auch Rückwirkung entfalten kann. Das ist jedenfalls eine neue Nuance der Sinnlosigkeit der Nachtests, deren sportlicher Wert ohnehin bei Null liegt.

iurratio: Vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview, Herr Dr. Steiner!

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